Rechtsberatung und Rechtsschutz
Als Mitglied erhalten Sie Rechtsberatung und Rechtsschutz in allen beruflichen Fragen – auf Grundlage der Rahmenrechtsschutzordnung des dbb.
Auf einen Blick
kostenlos
grundsätzlich – in allen beruflichen Fragen
dbb
Das Dienstleistungszentrum Nord in Hamburg bearbeitet die Fälle.
ab Eintritt
Rechtsschutz gibt es für Fälle, die während der Mitgliedschaft entstehen.
Leistungen
Was der Rechtsschutz umfasst
Der VLWN gewährt seinen Mitgliedern umfassenden Rechtsschutz – im Rahmen der Rahmenrechtsschutzordnung des dbb.
Rechtsberatung
Umfassender Rechtsrat – mündlich oder schriftlich.
Verfahrensrechtsschutz
Vertretung gegenüber Dienstherrn, Arbeitgebern und gegebenenfalls Dritten – vor Gericht und außergerichtlich.
Grundsätzlich kostenlos
Abgewickelt wird der Rechtsschutz über das Dienstleistungszentrum des dbb in Hamburg.
Voraussetzungen
Wann Rechtsschutz möglich ist
Rechtsschutz gibt es nur in Fällen, die mit Ihrer beruflichen oder gewerkschaftlichen Tätigkeit zusammenhängen.
Typische Themen
- Dienst- und arbeitsrechtliche Fragen, zum Beispiel zu Beihilfe oder Beurteilungen
- Arbeitsrecht, zum Beispiel Eingruppierungen
- Sozialrecht, soweit es sich unmittelbar auf das Arbeits- oder Dienstrecht auswirkt – etwa bei der Feststellung des Grades der Behinderung
- Straf- und Disziplinarverfahren, die unmittelbar mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängen
Wer Rechtsschutz erhält
- Der Fall hängt mit Ihrer jetzigen oder früheren beruflichen oder gewerkschaftlichen Tätigkeit im öffentlichen Dienst oder im privaten Dienstleistungssektor zusammen.
- Dazu zählen auch Aufgaben als Mitglied eines Personal- oder Betriebsrats, einer Jugend- oder Ausbildungsvertretung, als Frauenbeauftragte oder als Vertrauensperson der Menschen mit Behinderung.
- Sie waren bereits Einzelmitglied, als der Rechtsschutzfall entstanden ist. Eine rückwirkende Mitgliedschaft zählt nicht.
So beantragen Sie Rechtsschutz
Für den Rechtsschutz stellen Sie einen schriftlichen Antrag. Ihre Angaben und Unterlagen werden gebraucht, um zu prüfen, ob Rechtsschutz gewährt werden kann.
- Antrag ausfüllen
Tragen Sie Ihre persönlichen Daten in den Rechtsschutzantrag ein, etwa Status und Erreichbarkeit. - Sachverhalt schildern
Beschreiben Sie den Fall kurz schriftlich und nennen Sie Ihr konkretes Anliegen. - Unterlagen beifügen
Legen Sie alle zugehörigen Schriftstücke in Kopie bei oder schicken Sie sie per E-Mail – zum Beispiel Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Ausgangs- und Widerspruchsbescheide, Beurteilungen und bisherige Korrespondenz. - An den VLWN senden
Schicken Sie Antrag und Anlagen an die Geschäftsstelle (buero@vlwn.de) oder an die Rechtsschutzbeauftragte des VLWN. - Weiterleitung und Bearbeitung
Der VLWN reicht Ihre Unterlagen an das zuständige Dienstleistungszentrum des dbb weiter. Wird Rechtsschutz gewährt, übernimmt es die weitere rechtliche Bearbeitung und meldet sich bei Ihnen.
Achten Sie auf Fristen: Bis das Dienstleistungszentrum Ihren Fall endgültig übernommen hat, sind Sie selbst dafür verantwortlich, Rechtsmittel rechtzeitig und fristwahrend einzulegen. Direkt an das Dienstleistungszentrum wenden können sich Mitglieder nicht.
Downloads
Formular und Hinweise
Rechtsschutzformular
Antrag auf Rechtsschutz (PDF auf vlwn.de)
Checkliste für Rechtsschutzfälle
Welche Informationen das Dienstleistungszentrum braucht (PDF)
Merkblatt zur Einreichung von Unterlagen
Hinweise für Unterlagen im Rechtsschutzfall (PDF)
Rahmenrechtsschutzordnung
Die Rechtsschutzordnung des dbb (PDF)
FAQ
Häufige Fragen
Was kostet der Rechtsschutz?
Der Rechtsschutz ist grundsätzlich kostenlos. Eine Ausnahme sind Straf- und Disziplinarverfahren wegen vorsätzlicher Taten: Hier sieht die Rahmenrechtsschutzordnung vor, dass das Mitglied die Verfahrenskosten sowie eine Pauschale von 400 Euro für Sach- und Personalaufwand selbst trägt.
Übernimmt der VLWN die Kosten für eine selbst beauftragte Anwältin oder einen Anwalt?
Nein. Der Rechtsschutz läuft über das Dienstleistungszentrum des dbb. Kosten für selbst beauftragte Anwältinnen und Anwälte übernimmt der VLWN nicht.
Habe ich einen Rechtsanspruch auf Rechtsschutz?
Nein. Der Rechtsschutz ist in der Satzung verankert, ein Rechtsanspruch darauf besteht jedoch nicht. Ihre Angaben und Unterlagen werden benötigt, um die Gewährung zu prüfen.
Gilt der Rechtsschutz auch für Fälle, die vor meinem Eintritt entstanden sind?
Nein. Rechtsschutz gibt es nur, wenn die Mitgliedschaft schon bestand, als der Rechtsschutzfall entstanden ist. Eine rückwirkende Mitgliedschaft wird nicht berücksichtigt.
Kann ich mich direkt an das Dienstleistungszentrum wenden?
Nein. Anträge stellen Sie über den VLWN, der Ihre Unterlagen weiterreicht. Wird Rechtsschutz gewährt, nimmt das Dienstleistungszentrum Kontakt mit Ihnen auf.
Kontakt
Ihre Ansprechpartner
Annette Hermes
Rechtsschutzbeauftragte und stellvertretende Landesvorsitzende
Geschäftsstelle des VLWN
Raffaelstraße 4
30177 Hannover
Telefon 0511 123 57473
E-Mail buero@vlwn.de
NBB Niedersächsischer Beamtenbund und Tarifunion
Ellernstraße 38
30175 Hannover
Telefon 0511 35398830
dbb Dienstleistungszentrum Nord
Stadthausbrücke 7, 3. OG
20355 Hamburg
Zuständig für Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Anträge stellen Sie über den VLWN.
Persönliche Rechtsberatung
Sie möchten im persönlichen Gespräch klären, ob Sie Rechtsschutz brauchen, oder wünschen weitere juristische Informationen? Über die Geschäftsstelle des NBB erhalten Sie an jedem ersten Montag im Monat einen Termin in Hannover; andere Termine lassen sich individuell vereinbaren. Wenden Sie sich dafür direkt an den NBB.
Grundlage: vlwn.de/rechtsberatung-und-rechtsschutz (Stand: Oktober 2026).
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