Grundsatzprogramm

Das Grundsatzprogramm beschreibt, wofür der VLWN eintritt: als Fachverband in der Bildungspolitik, für die berufliche Situation seiner Mitglieder und als Gewerkschaft in Fragen von Recht und Besoldung.

Aktionsraum Unsere Themen I. Bildungspolitik II. Human Resources III. Recht und Besoldung

Das Programm in Zahlen

rund 3.000

Lehrkräfte und Mitarbeitende an kaufmännischen berufsbildenden Schulen vertritt der VLWN

3

zentrale Arbeitsbereiche gliedern die Verbandsarbeit

2025

aktuelle Fassung mit Stand vom 20. November 2025

Der VLWN und sein Aktionsraum

Der VLWN vertritt rund 3.000 Lehrkräfte und Mitarbeitende an den kaufmännischen berufsbildenden Schulen in Niedersachsen. Seine Themen sind Aufbau und Weiterentwicklung der beruflichen Bildung sowie die Lehrerbildung im Land.

Als Experte für den großen Bereich der kaufmännischen beruflichen Bildung ist der Verband ein bedeutender Akteur der niedersächsischen Bildungspolitik: Für ihr Funktionieren und insbesondere für die Weiterentwicklung des niedersächsischen (Berufs-)Bildungssystems ist er unverzichtbar. Gemeinsam mit anderen Akteuren fühlt er sich der beruflichen Bildung und den jungen Menschen verpflichtet, die dort ihre Qualifikation erwerben. Im Mittelpunkt steht dabei, die Qualität der beruflichen Bildung zu sichern und weiter zu steigern.

Viele Perspektiven, gemeinsame Ziele

Zu den Mitgliedern zählen neben Lehrkräften und Mitarbeitenden der berufsbildenden Schulen auch Studierende der Wirtschaftspädagogik, Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sowie Beschäftigte der wirtschaftspädagogischen Lehrstühle, der Studienseminare, der Schulaufsicht in den Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung, des Niedersächsischen Landesinstituts für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) und des Niedersächsischen Kultusministeriums.

Die Interessen aus so unterschiedlichen Funktionen und Hierarchieebenen zu gemeinsamen Zielen und Positionen zu bündeln, ist eine besonders wichtige und anspruchsvolle Aufgabe. Sie verlangt großes Engagement, Sensibilität und die Bereitschaft zur offenen Diskussion – und eine Verbandsstruktur, die genau das ermöglicht und unterstützt. Die Ergebnisse dieses Prozesses vertritt der VLWN gegenüber den Entscheidungsträgern in der (Bildungs-)Politik. So nutzt er die Chance zur politischen Teilhabe und beteiligt zugleich seine Mitglieder an der politischen Willensbildung.

Kommunikation nach innen und außen

Nach innen stützt sich der VLWN auf seine Bezirksverbände und Ortsverbände: Über sie bringen die Mitglieder ihre Anliegen ein, die anschließend im Verband diskutiert und berücksichtigt werden.

Nach außen sucht der Verband das Gespräch mit Entscheidungsträgern und anderen Beteiligten der beruflichen Bildung – landesweit wie vor Ort, etwa mit der Region Hannover, mit Landkreisen und Städten als Schulträgern, den Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung, Kammern, Universitäten und Studienseminaren. Er veröffentlicht Stellungnahmen, richtet Veranstaltungen zu besonderen Themen aus und wirkt bei Veranstaltungen anderer Institutionen mit, die sich mit der beruflichen Bildung befassen. Entscheidend sind eine in sich stimmige Kommunikation und glaubwürdige, fundierte Positionen.

Mit seinen Aktivitäten übernimmt der VLWN auch gesellschaftliche Verantwortung: Er stößt schwierige und komplexe Diskussionen innerhalb und außerhalb des Verbandes an und trägt so – mit klarem Schwerpunkt auf der beruflichen Bildung – zur politischen Meinungsbildung bei.

Netzwerk

Mitgliedschaften und Partner

  • Dachverband: Bundesverband der Lehrkräfte für Berufsbildung (BvLB) – in seine Gremien bringt der VLWN Fragen aus Niedersachsen ein und nutzt die bundesweite Sicht für die eigenen Ziele
  • Mitglied im Deutschen Lehrerverband Niedersachsen (DLN)
  • Mitglied im dbb beamtenbund und tarifunion niedersachsen (dbb niedersachsen) und darüber im dbb beamtenbund und tarifunion
  • Zusammenarbeit mit dem Berufsschullehrerverband Niedersachsen (BLVN), der Vertretung der Lehrkräfte in den Fachrichtungen Gewerbe und Technik, Gesundheit und Soziales sowie Agrarwirtschaft
  • Zusammenarbeit mit den zuständigen Ministerien, Kammern, Universitäten und Verbänden der Wirtschaft

Über den dbb haben VLWN-Mitglieder Zugang zu den dbb-Dienstleistungszentren und zum dbb-Vorsorgewerk – zum Beispiel, um Rechtsschutz kostenlos in Anspruch zu nehmen.

Arbeitsbereiche und Leitlinien

Drei Arbeitsbereiche

Die ersten beiden ergeben sich aus der Sicht des Fachverbands, der dritte aus der Rolle als gewerkschaftliche Vertretung. Nach diesen Bereichen sind auch die Geschäftsfelder im Geschäftsführenden Landesvorstand aufgeteilt.

Nachhaltigkeit

Für die Arbeit des VLWN gilt der Grundsatz der Nachhaltigkeit. Richtschnur sind die 17 Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 der Vereinten Nationen – in Gesprächen mit der Politik, etwa zu Geschlechtergerechtigkeit oder Gesundheit und Wohlergehen, und immer stärker auch beim eigenen Konsum: von Büromaterial über Werbemaßnahmen bis zu Veranstaltungen.

Demokratiebildung

Demokratiebildung ist für den VLWN ein zentraler Teil des Bildungsauftrags. Gerade bei zunehmender Polarisierung und globalen Krisen sollen berufsbildende Schulen junge Menschen befähigen und ermutigen, sich aktiv an demokratischen Prozessen zu beteiligen. Demokratische Werte, politische Bildung und die Stärkung von Urteils- und Handlungskompetenz gehören deshalb fest in den Unterricht und ins schulische Miteinander.

Themen

Unsere Themen

In diesen Handlungsfeldern will der VLWN das berufliche Bildungswesen weiterentwickeln.

Übergänge und Orientierung

  • Berufsorientierung
  • Übergang von der allgemeinbildenden Schule in die Berufsbildung am Ende der Sekundarstufe I – vor allem die Neubestimmung und Neuorganisation des sogenannten Übergangssektors

Ausbildung und Weiterbildung

  • Weiterentwicklung von Berufsausbildung und beruflicher Weiterbildung – mit Blick auf technologisch-organisatorische Entwicklungen wie Digitalisierung und Künstliche Intelligenz sowie auf gesellschaftliche Entwicklungen wie zunehmende Akademisierung, Zuwanderung und Inklusion
  • Ausgestaltung neuer und neugeordneter Ausbildungsberufe
  • enge Verknüpfung von Erstausbildung und Weiterbildung: ein theoretisch anspruchsvoller und zugleich berufspraktisch orientierter Bildungsweg an der beruflichen Schule bis zur DQR-Niveaustufe 6 bzw. 7 (Tertiärstufe „Höhere Berufsbildung“)

Angebot und Qualität

  • Demografie und Regionalisierung
  • Sicherung und Weiterentwicklung des Angebots an beruflichen Vollzeitschulen
  • Qualitätssicherung in der beruflichen Bildung
  • laufende fachlich-inhaltliche und methodisch-didaktische Weiterentwicklung – abgestimmt auf die Anforderungen der einzelnen beruflichen Fachrichtungen

Internationalisierung und Eigenverantwortung

  • Internationalisierung der beruflichen Bildung als Antwort auf eine zunehmend globalisierte Wirtschaft – mit mehr als nur einem Schwerpunkt im Fremdsprachenunterricht
  • bessere Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche eigenverantwortliche Schule
  • und vieles mehr

Wofür sich der VLWN in diesen Feldern derzeit besonders einsetzt, lesen Sie unter Arbeitsbereich I.

Arbeitsbereich I

Der Fachverband als schul-, bildungs- und gesellschafts­politischer Akteur

Seit jeher ein Kernbereich des VLWN (früher „Schul- und Bildungspolitik“): Der Verband hat die Interessen seiner Mitglieder ebenso im Blick wie die Bildungswege der Lernenden – Politik, Verwaltung und Praxis schätzen ihn deshalb als Gesprächspartner.

Die Handlungsfelder dieses Bereichs finden Sie oben unter Unsere Themen. Derzeit setzt sich der VLWN vor allem für die folgenden Punkte ein:

Fördern und fordern: Zusatzqualifikation/Anrechnung
  • Ein breites Bildungsangebot in ganz Niedersachsen: Vor allem auf dem Land tragen die berufsbildenden Schulen wesentlich zur regionalen Struktur- und Wirtschaftspolitik bei – dafür brauchen sie ausreichend Ressourcen.
  • Zusatzqualifikationen – sprachlich, fachlich oder informationstechnisch, etwa zur Europakauffrau bzw. zum Europakaufmann – machen junge Menschen schon während der dualen Ausbildung attraktiv für künftige Arbeitgeber. Damit es sie überall gibt, muss das Land ein Budget bereitstellen. Außerdem müssen anerkannte Organisationen die Zusatzqualifikationen zertifizieren können – gegebenenfalls nach einheitlichen Regeln.
  • Duale Ausbildung und passende Studiengänge werden an einigen berufsbildenden Schulen bereits erfolgreich in Modellversuchen verzahnt – bisher auf Basis freiwilliger Kooperationen mit Universitäten und Fachhochschulen. Grundsätzlich sollten Zusatzqualifikationen oder Teile der Ausbildung auf ein einschlägiges Studium angerechnet werden können; auch dafür braucht es eine Zertifizierung, die den Qualitätsstandard sichert.
Fördern und fordern: Inklusion/Integration
  • Viele Lerngruppen an berufsbildenden Schulen sind sehr heterogen. Damit die geforderte individuelle Förderung gelingt, braucht es die Unterstützung des Landes: eine angepasste Lehreraus- und -fortbildung sowie zusätzliche personelle und materielle Ressourcen, zum Beispiel Lehrerstunden und begleitendes Personal für Lernende in der Inklusion.
  • Geflüchtete werden nicht nur in den Einstiegsklassen integriert: Auch in Berufsschulklassen lernen mehr Schülerinnen und Schüler mit Sprachschwierigkeiten, die neben der Alltagssprache auch die Berufssprache erwerben müssen. Für diese zusätzliche Unterstützungsarbeit und Belastung brauchen die Lehrkräfte einen Ausgleich. Nötig sind zielführende Konzepte und Unterstützungsangebote – ihre Entwicklung durch das Kultusministerium unterstützt der VLWN.
  • Integration und Inklusion sollen dazu führen, dass diese jungen Menschen im ersten Ausbildungsmarkt unterkommen. Dafür sollen neue Ausbildungsberufe und -konzepte speziell für sie entwickelt, anerkannt und umgesetzt werden – etwa theoriegeminderte, sprachlich vereinfachte Ausbildungen, zum Beispiel als Stufenausbildung mit zweijährigen Berufen.
Berufs- und Studienorientierung

Wer Schülerinnen und Schüler zu ihrem weiteren Bildungsweg berät, braucht fundierte Kenntnisse der Berufs- und Arbeitswelt – so lassen sich Fehlentscheidungen, die für die eigene Bildungsbiografie folgenschwer sind, häufiger vermeiden. Der VLWN setzt sich deshalb ein für:

  • eine Berufs- und Studienorientierung durch entsprechend weitergebildete Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen – Personal und Bildungsinfrastruktur sind dort bereits vorhanden
  • eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen, damit diese qualifizierte Orientierung gewährleistet ist
Digitalisierung

Die Digitalisierung der Berufs- und Arbeitswelt gehört zu den größten Aufgaben der Schulen in den kommenden Jahren. Für eine bessere technische Infrastruktur waren der niedersächsische Masterplan Digitalisierung und der Digitalpakt erste Schritte.

  • Neben generativer Künstlicher Intelligenz entwickeln sich auch immersive digitale Technologien – kollaborative wie soziale, etwa im Umfeld des sogenannten Metaverse – rasant weiter. Wird der Masterplan Digitalisierung fortgeschrieben, sollten sie im Blick behalten und dort einbezogen werden, wo es pädagogisch sinnvoll ist.
  • Die Lehrkräfte müssen mitgenommen werden: mit passender Technik, mit der Kompetenz, sie im Unterricht zielführend einzusetzen, mit digitalen Inhalten und mit geklärten Fragen des Urheberrechts.
  • Lehrkräfte brauchen leistungsfähige mobile Endgeräte, die aktuellen Standards entsprechen, gewartet und regelmäßig erneuert werden. In der Schule müssen ausreichend Zugänge zu solchen Geräten vorhanden sein.
  • Verlässliche Technik setzt genügend Systembetreuerinnen und Systembetreuer voraus; die Qualifizierung des nicht lehrenden Personals muss gesichert und finanziert sein. Zusätzlich braucht es Medienpädagoginnen und Medienpädagogen vor Ort, die die Lehrkräfte beim Einsatz digitaler Technik im Unterricht unterstützen.

Das Land muss ein Fort- und Weiterbildungsprogramm für Lehrkräfte anbieten und finanzieren, das sich an dem durch die Digitalisierung entstehenden Kompetenzbedarf und an den aktuellen Entwicklungen orientiert. Nur so können Lehrkräfte mit dem schnellen Wandel Schritt halten und die Lernenden gut auf die digitale Welt vorbereiten. Besonders wichtig ist dabei:

  • digitale Möglichkeiten für Wissensvermittlung und Wissenserwerb kompetent nutzen
  • die Motivation und Technikaffinität der Lernenden für das Lernen aufgreifen
  • aktuelle und künftige betriebliche Anwendungen im Unterricht berücksichtigen – etwa durch eine intensivere Lernortkooperation
  • mit Simulationen in moderne, digital unterstützte betriebliche Arbeitsweisen einführen
  • Distance Learning und Blended Learning in passend gestalteten Lernarrangements einsetzen
  • virtuelle Realitäten technisch verfügbar machen und methodisch-didaktisch in den Unterricht einbinden
  • Lernprozesse digital individualisieren – zur gezielten Förderung leistungsstärkerer und leistungsschwächerer Lernender sowie zur Inklusion
  • die Lernenden dafür sensibilisieren, wie die Digitalisierung die Gesellschaft verändert
  • allen Lehrkräften an berufsbildenden Schulen einen jährlichen Fortbildungsanspruch von mindestens zwei Wochen während der Dienstzeit garantieren – und ihn auch einfordern

Darüber hinaus:

  • Künstliche Intelligenz ist im Rahmen einer dynamischen, agilen Digitalisierungsoffensive schnell aufzugreifen; auch die Leistungsbewertung muss sich dafür neu ausrichten.
  • Nötig ist eine wissenschaftlich erarbeitete neue E-Didaktik mit umfassenden Handlungshilfen für die Lehrkräfte. Die Grundsätze digitalen Unterrichtens – Unterricht zielgerichtet digitalisieren, Raum für Diskussionen schaffen, handlungs- und ergebnisorientiert arbeiten, die Prüfungskultur ändern, Mitbestimmung zulassen, Feedback einfordern und geben, verschiedene Lösungswege zulassen – sollen über Fortbildungen und Materialien alle Lehrkräfte erreichen.
  • Die „4K“ des modernen Lernens (Kommunikation, Kollaboration, Kreativität, kritisches Denken) und das SAMR-Modell zur Integration von Lerntechnologie gehören bereits in die Ausbildung der Lehrkräfte.
Budget
  • Um den Fachkräftebedarf im Flächenland Niedersachsen zu decken, ist an allen berufsbildenden Schulen ein möglichst breites Angebot nötig. Die Budgetierung schafft die Flexibilität, auch kleine Bildungsgänge zu beschulen – diese müssen allerdings durch größere Lerngruppen in anderen Bildungsgängen mitgetragen werden. Aus dem Budget sollen auch Zusatzqualifikationen finanziert werden.
  • Das Budget muss an die aktuellen Herausforderungen angepasst werden: mit mehr Ist-Stunden, also mehr Lehrerstellen, und mit einem freien Budget, um Unterrichtsausfall – etwa durch Krankheit, Fortbildung oder Schwangerschaft – und die zu geringe Unterrichtsversorgung auszugleichen.
  • Besondere Bedarfe einzelner Bildungsgänge sind zu berücksichtigen und die Schüleranteilswerte teilweise anzupassen. So sollen etwa die Kurse mit erhöhten Anforderungen im Beruflichen Gymnasium wie an allgemeinbildenden Schulen kleiner werden – ebenso alle Lerngruppen, die stark heterogen sind.
  • Mehr Budget für Zusatzqualifikationen macht die duale Ausbildung attraktiver. Sie sollen auf ein späteres Studium angerechnet werden können – eine Verzahnung von beruflicher und akademischer Bildung, wie sie national und europäisch angestrebt wird. Dieses Angebot soll im staatlichen Bildungswesen bleiben.
  • Das Kultusministerium verlangt von den Lehrkräften immer wieder, Reformen umzusetzen. Neben organisatorischen Veränderungen wie dem Kernaufgabenmodell (KAM), Inklusion, Integration oder dem Schulischen Curriculum Berufsbildende Schulen (SchuCu-BBS) entstehen dabei weitere Arbeitsfelder. Damit das gelingt, braucht es deutlich mehr Ausgleichszeiten. Ohne zusätzliche Ressourcen ist eine sinnvolle Weiterentwicklung der beruflichen Bildung zum Scheitern verurteilt – das gilt für die Lehrkräfte ebenso wie für die Funktionsstellen in Team-, Leitungs- und Koordinationsarbeit.
Schulverwaltung
  • Alle Schulen des Landes brauchen zeitnah ein gemeinsames Schulverwaltungsprogramm für alle Schulformen – modern, ressourcenschonend und überall verfügbar, ob eingekauft oder selbst entwickelt. In anderen Bundesländern ist das seit Langem üblich.
  • Ziel ist es, die Kolleginnen und Kollegen bei der Verwaltungsarbeit zu entlasten, etwa bei Stundenplänen, digitalen Klassenbüchern und Klassenlisten, Zeugnissen, Durchschnittsnoten und statistischen Auswertungen.
  • Die Verwaltung der Lernenden muss rechtssicher sein – zum Beispiel, indem neue Regelungen zentral eingepflegt werden und eine datenschutzkonforme Kommunikation mit den Lernenden möglich ist.
Gesundheitsmanagement/Fürsorge

Aus Sicht des VLWN gehört das Gesundheitsmanagement zur Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Beschäftigten. Die Arbeitsbelastung der Lehrkräfte ist hoch; viele scheiden krankheitsbedingt vorzeitig aus dem Dienst aus, vor allem wegen psychischer und psychosomatischer Erkrankungen. Ihre Gesundheit wirkt sich direkt auf die Qualität der schulischen Arbeit aus und ist angesichts des anhaltenden Lehrkräftemangels besonders wichtig. Häufige Frühpensionierungen erhöhen zudem die volkswirtschaftlichen Kosten und verschärfen den Mangel zusätzlich.

  • Immer mehr Lehrkräfte werden über neue Kommunikationsformen verleumdet, bedroht und belästigt. Der Dienstherr muss wirksam gegen die Verunglimpfung von Lehrkräften und gegen Mobbing vorgehen.
  • Fortbildungen zum Gesundheitsmanagement müssen fortgeführt und qualitativ verbessert werden. Schulleitungen sind schon in ihrer Qualifizierung für ein gelingendes Gesundheitsmanagement zu sensibilisieren. Das dienstliche Interesse an solchen Fortbildungen ist aus Sicht des VLWN uneingeschränkt gegeben.
  • Besonderes Augenmerk gilt der Resilienz im Schulalltag – zum Beispiel mit einer bzw. einem Resilienzbeauftragten an jeder Schule.
  • Es müssen flexible Arbeitszeit- und Altersteilzeitmodelle geschaffen werden, die die Gesundheit der Lehrkräfte erhalten. Die Altersermäßigung ist an das veränderte Pensions- bzw. Renteneintrittsalter anzupassen – nur dann ist zu erwarten, dass Lehrkräfte in der Regel die Altersgrenze erreichen.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Familie und Beruf müssen besser vereinbar werden – auch durch Maßnahmen auf Landesebene.
  • Weil sich die Anforderungen an einen flexiblen Arbeitsplatz Schule ändern, muss die Arbeitszeitverordnung dringend grundlegend reformiert und angepasst werden.

Arbeitsbereich II

Human Resources: Berufliche Realität und Perspektiven der Mitglieder

Guter Unterricht braucht gute Lehrkräfte. Hier geht es um Nachwuchs, Aus- und Fortbildung – und um die Mitglieder bis in den Ruhestand.

Neben grundsätzlichen bildungspolitischen Entscheidungen sind die Lehrkräfte die zentrale Größe für das Gelingen beruflicher Bildung. Doch seit Jahren liegt die Unterrichtsversorgung an den berufsbildenden Schulen deutlich unter 100 Prozent: Es werden zu wenige Stellen geschaffen, und landesweit fehlt qualifizierter Nachwuchs. Deshalb braucht es dringend Maßnahmen, damit mehr junge Menschen ein Studium der Berufs- und Wirtschaftspädagogik aufnehmen. Seiten- und Quereinsteiger sowie mehr nicht lehrendes Personal in multiprofessionellen Teams können entlasten – eine grundständige Lehrkräfteausbildung, gerade im berufsbildenden Bereich, ersetzen sie aber nicht vollständig.

Ebenso wichtig sind die zweite und die dritte Phase der Lehrkräftebildung. Der VLWN tritt für eine stärkere Verzahnung aller Phasen ein und widmet ihnen höchste Aufmerksamkeit. Die zentrale Herausforderung der kommenden Jahre: die Schulen ausreichend mit grundständig gut qualifizierten Lehrkräften zu versorgen. Nur dann können sie junge Menschen angemessen auf neue Lebenswirklichkeiten wie Internationalisierung, Inklusion, Migration oder Digitalisierung vorbereiten.

Lehrkräftenachwuchs sichern
  • mehr Ausbildungsplätze für Berufs- und Wirtschaftspädagoginnen und -pädagogen – an den Universitäten ebenso wie im Vorbereitungsdienst
  • die Lehrämter an beruflichen Schulen attraktiver machen und ihr Ansehen stärken – durch gute Beschäftigungsbedingungen und Imagekampagnen
  • falls nötig Sondermaßnahmen, um den Bedarf mit Seiten- und Quereinsteigern zu decken: Bevor sie eigenverantwortlich unterrichten, müssen sie zusätzlich zu ihrem einschlägigen Fachstudium berufs- und wirtschaftspädagogisch sowie – vergleichbar dem Referendariat – berufspraktisch qualifiziert werden
Erste und zweite Phase: Studium und Vorbereitungsdienst
  • ein hoher Qualifikationsstandard in der Ausbildung, der sich an den Bezugswissenschaften und an der schulischen Praxis orientiert
  • die bewährte Grundstruktur sichern und weiterentwickeln: Bachelor- und Masterstudium in der ersten Phase, ein mindestens 18-monatiges Referendariat in der zweiten
  • ein breites studierbares Fächerangebot im universitären Wahlbereich – passend zum Bedarf der Schulen und zu den Wünschen der Studierenden
  • ein möglichst problemloser Wechsel des Studienorts im Inland und innerhalb des europäischen Auslands
  • die bundesweite Anerkennung des Masterabschlusses als Zugangsvoraussetzung für das Referendariat
  • eine bessere personelle, finanzielle und technische Ausstattung der Studienseminare
  • nach A 15 besoldete Fachleiterstellen für alle Fachleitungen, entsprechend dem Qualitätsanspruch an die Ausbildung – Mitwirkerstellen müssen die Ausnahme bleiben
  • Zusatzqualifikationen in der zweiten Phase sichern und ausbauen, etwa zu Digitalisierung, Integration und Inklusion – ausgerichtet am Bedarf der Schulen
Dritte Phase: Fort- und Weiterbildung
  • Fort- und Weiterbildung im Sinne lebensbegleitenden Lernens ausbauen und weiterentwickeln, auch mit neuen technischen Möglichkeiten. Inklusion, Migration, Digitalisierung und neue Berufsbilder verändern den Berufsalltag fortlaufend – deshalb braucht es regelmäßige Angebote, die das Land zeitnah organisiert, anbietet und bezahlt.
  • Fortbildungen stärker auch auf die Gesunderhaltung der Lehrkräfte ausrichten, ohne die fachlichen Inhalte zu vernachlässigen
  • zentrale Arbeitsgruppen, die wissenschaftlich unterstützt Materialien zu (neuen) curricularen Vorgaben erarbeiten – für bessere Arbeitsbedingungen und einheitliche Standards an den Schulen
  • ein Qualitätssicherungssystem des Landes für Lehrerfortbildungen, das fachwissenschaftlich und methodisch-didaktisch anspruchsvolle Angebote garantiert
  • ein Institut, das digitale Technik im Bildungsbereich – in Schule, Hochschule und Wirtschaft – strukturiert weiterentwickelt, einschließlich E-Professuren: Sie sollen Technik für die Schule erforschen und evaluieren, ihre methodisch-didaktische Umsetzung im Unterricht erforschen und begleiten und beides in Aus-, Fort- und Weiterbildung einbringen
Unterstützung durch den VLWN

Über die Forderungen an den Dienstherrn hinaus unterstützt der VLWN seine Mitglieder selbst in ihrer beruflichen Entwicklung: mit einem umfassenden Fortbildungsprogramm, das er bei Bedarf jährlich anbietet, und auf Wunsch mit individueller Beratung.

Im Ruhestand
  • Mit dem Ruhestand endet das Verbandsleben nicht: Der VLWN setzt sich auch dann für die gewerkschaftlichen, rechtlichen und sozialen Belange seiner Mitglieder ein.
  • Bei Rechtsfragen beraten und unterstützen weiterhin die Anwältinnen und Anwälte der dbb-Dienstleistungszentren.
  • Alle Mitglieder im Ruhestand gehören dem Bund der Ruhestandsbeamten, Rentner und Hinterbliebenen (BRH) im dbb niedersachsen an – mit weiteren Vorteilen.
  • Ein Team aktiver Ruheständlerinnen und Ruheständler organisiert Fachvorträge, Veranstaltungen und eigens zugeschnittene Angebote – mehr dazu unter Mehrwert im Ruhestand.

Arbeitsbereich III

Recht und Besoldung – gewerkschaftliche Dienstleistungen

Der VLWN vertritt seine Mitglieder nicht nur verbandspolitisch, sondern auch gewerkschaftlich – ein Bereich, der immer wichtiger wird.

Viele Grundpositionen des VLWN vertritt der dbb beamtenbund und tarifunion bereits gut. Für eine Reihe besonderer Statusfragen der Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen in Niedersachsen erwarten die Kolleginnen und Kollegen aber die Vertretung durch ihren eigenen Verband. Die Hauptanliegen:

  • das Beamtenverhältnis für die Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen sichern
  • das Besoldungssystem sichern und weiterentwickeln – die Beschäftigten in Niedersachsen mussten in den vergangenen Jahren bereits deutliche Einschnitte hinnehmen
  • das traditionelle Abstandsgebot in der Besoldung einhalten, also die Eingangsbesoldung für universitär ausgebildete Berufsbildnerinnen und Berufsbildner auf A 14 anheben
  • das Versorgungssystem sichern und weiterentwickeln – mit flexibleren, auf die Bedürfnisse der Betroffenen zugeschnittenen Angeboten
  • keine weiteren Einschnitte bei der Beihilfe nach den gravierenden Verschlechterungen der letzten Jahre
  • rechtssichere Lösungen für Fragen des Urheberrechts bei digitalen und gedruckten Unterrichtsmedien
  • flexible Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen, die veränderten Lebensentwürfen gerecht werden – gerade in Zeiten des Fachkräftemangels
  • höhere Bezüge im Vorbereitungsdienst zur Sicherung des Nachwuchses

Die Positionen im Einzelnen:

Besoldung
  • Neben den Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen trägt die Besoldung wesentlich zur Attraktivität des Berufs bei.
  • Weil die jährliche Sonderzuwendung (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) vor vielen Jahren erst gekürzt und später ganz gestrichen wurde, mussten die Lehrkräfte erhebliche Einkommenseinbußen hinnehmen, die auch die letzten Anpassungen längst nicht angemessen ausgeglichen haben. Das ist nach Klagen des dbb niedersachsen inzwischen auch gerichtlich bestätigt.
  • Die aktuellen Sonderzahlungen sind ein lange überfälliger Schritt in die richtige Richtung. Der VLWN setzt sich weiter dafür ein, den über Jahre entstandenen Besoldungs- und Versorgungsrückstand auszugleichen.
  • Wird die jährliche Sonderzuwendung wieder gezahlt, soll sie in die Gehaltstabelle eingearbeitet werden – damit sie nicht bei jeder Besoldungserhöhung erneut zur Disposition steht.
  • Universitäten und Studienseminare in Niedersachsen bilden den Nachwuchs qualitativ herausragend aus; diese jungen Lehrkräfte sollen Niedersachsen und den berufsbildenden Schulen erhalten bleiben. Das Land muss sich gerade im Vorbereitungsdienst als attraktiver Arbeitgeber zeigen – unter anderem mit einer deutlich höheren Besoldung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst.
  • Nach dem Vorbereitungsdienst muss die Eingangsbesoldung weiterhin bei mindestens A 13 Z liegen. Für Theorielehrkräfte, Lehrkräfte für Fachpraxis und Pensionäre darf das heutige Niveau von Besoldung, Versorgung und Beihilfe nicht unterschritten werden.
Arbeitszeit
  • Arbeitszeitstudien zeigen immer wieder: Lehrkräfte arbeiten rund zwei bis drei Stunden pro Woche zu viel. Bleiben die Rahmenbedingungen unverändert, muss das Stundendeputat sinken.
  • Das geltende Recht zur Arbeitszeiterfassung („Stechuhr-Urteil“) muss zeitnah auch für die Beschäftigten in Schule umgesetzt werden. Dafür muss das Land festlegen, was als Arbeitszeit gilt.
  • Zu Gesprächen über eine neu gestaltete Arbeitsverordnung für die Schule ist der VLWN grundsätzlich bereit. Ein modernes, flexibles Arbeitszeitmodell ist zwingend nötig, um auch künftig junge Menschen für den Beruf der Berufsschullehrkraft zu begeistern.
Arbeitsbelastung/Stellenkegel

Das Aufgabenspektrum der Lehrkräfte hat sich in den letzten Jahren stark verändert, die Arbeitsbelastung ist deutlich gestiegen. Der VLWN sieht unter anderem diese Handlungsfelder:

  • Multiprofessionelle Teams: Systemadministratoren und Medienpädagogen, Schulverwaltungskräfte, Sozialpädagogen und pädagogische Mitarbeitende – vor allem zur Unterstützung in offenen Lern- und Praxisphasen – gehören in die Stellenkegel, wie in anderen Ländern (Finnland: 40 Prozent nicht lehrendes Personal). Das stärkt die Qualität der Schulen und entlastet die Lehrkräfte spürbar.
  • Weniger Verwaltung: Immer neue Vorschriften des Landes und unterrichtsfremde Aufgaben – etwa Lehrmittelverwaltung, Raumverantwortung sowie sicherheitstechnische und datenschutzbezogene Aufgaben – gehen zulasten des Unterrichts. Hier sind dringend Anpassungen nötig.
  • Entlastungspauschale: Unterrichtsausfälle, zum Beispiel durch Praktika, werden häufig faktorisiert, also schon im Voraus auf die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung aufgeschlagen. Die Mehrarbeit durch Praktikumsbetreuung und Korrekturen wird nicht angemessen honoriert. Der VLWN fordert – angelehnt an die Regelung zum Förderunterricht – eine fünfprozentige Entlastungspauschale, die jede Schule selbst einsetzen kann.
  • Anrechnungsstunden vom Land für die Betreuung von Praktikantinnen und Praktikanten sowie von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst – ein wichtiger Beitrag zur Nachwuchssicherung.
  • Die Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte für Fachpraxis im Berufsbereich Wirtschaft und Verwaltung ist an die der Theorielehrkräfte anzugleichen, denn ihr Unterricht hat sich im Lauf der Jahre wesentlich verändert.
  • Zusätzliche Anrechnungsstunden für die Umsetzung von Reformen: Neues zu erproben ist für berufsbildende Schulen besonders wichtig, lässt sich aber nicht nebenbei leisten. Für die übertragenen höherwertigen Aufgaben sind außerdem zusätzliche Funktionsstellen (A 14, A 15) nötig.
  • Der Beratungsbedarf der Schülerinnen und Schüler wächst: Beratungslehrkräfte sollen zusätzliche Entlastungsstunden erhalten. Ein Schülercoaching-System soll alle Lernenden stärken und dafür fest in den Faktorentabellen sämtlicher Bildungsgänge verankert werden – bisher läuft die Finanzierung über das Schulbudget.
  • Lehrkräfte leisten zunehmend psychische Unterstützungsarbeit für ihre Schülerinnen und Schüler. Zum Schutz ihrer eigenen Gesundheit braucht es einen verbindlichen Ausbau von Supervision und strukturierten Entlastungsangeboten.
  • Mehrarbeit ist für Lehrkräfte und Schulen nicht immer planbar. Geleistete Stunden müssen auch ohne vorherigen Antrag auf einem Arbeitszeitkonto erfasst werden, und die Begrenzung solcher Konten auf derzeit höchstens 15 Jahre ist aufzuheben. Grundsätzlich ist auf Mehrarbeit aber zu verzichten.
Personalräte
  • Die Schulpersonalräte sind ein wichtiges Gremium, um die Interessen der einzelnen Lehrkraft zu vertreten. Der VLWN sieht es als seine Aufgabe, ihre Stellung zu stärken, und bietet dafür Schulungen an. Seine Stufenvertreterinnen und Stufenvertreter stehen auf allen Ebenen – in den Schulbezirkspersonalräten und im Schulhauptpersonalrat – als Ansprechpersonen zur Verfügung.
  • Eine ständige Forderung des VLWN ist eine angemessene Freistellung der Schulpersonalräte.
  • Seit das Fachgruppenprinzip aufgegeben wurde, können die Personalräte in den Regionalen Landesämtern und im Kultusministerium die Interessen der Kolleginnen und Kollegen deutlich schwerer vertreten. Der VLWN fordert, das Fachgruppenprinzip wieder einzuführen.
  • Die Rahmenbedingungen der Personalvertretungen müssen demokratischen Grundsätzen folgen und Minderheiten angemessen schützen. Dafür setzt sich der VLWN gemeinsam mit den anderen Lehrerverbänden im dbb niedersachsen ein.
Reisekosten

Die Entwicklungen in der schulischen und vor allem in der beruflichen Bildung verlangen von den Lehrkräften eine hohe Bereitschaft zur Fortbildung. Im Flächenland Niedersachsen entstehen dabei oft höhere Reisekosten. Auch Kolleginnen und Kollegen aus den Randregionen des Landes müssen ihre Reisekosten vollständig erstattet bekommen – das gilt ebenso für Klassenfahrten.

Pension
  • Wer sein Arbeitsleben in den Dienst des Landes gestellt hat, hat Anspruch auf einen Übergang in den Ruhestand, der zur eigenen Situation passt, und auf eine angemessene Altersversorgung. Das ist besonders wichtig, weil ein hoher Anteil der Kolleginnen und Kollegen krankheitsbedingt vorzeitig pensioniert wird.
  • Das Land Niedersachsen muss ein attraktives Altersteilzeitmodell und eine angemessene Altersermäßigung einführen; die Altersermäßigung ist mindestens an die gestiegene Regelaltersgrenze anzupassen.
  • Einmalzahlungen, die bei Besoldungsanpassungen vorgesehen sind, sollen auch an die Pensionärinnen und Pensionäre gehen.
Beihilfe
  • Die Beihilfeleistungen wurden in den letzten Jahren immer weiter gekürzt. Für die Betroffenen ist das eine indirekte Einkommensminderung: Sie müssen die Lücken über höhere Krankenversicherungsbeiträge oder aus eigener Tasche decken.
  • Weitere Kürzungen sind unzumutbar und dürfen nicht erfolgen.
  • Erstattungen müssen zeitnah nach dem Antrag erfolgen. Da die Beihilfe-App eine digitale Bearbeitung ermöglicht, fordert der VLWN mehr denn je kurze Bearbeitungszeiten.
Eigenverantwortliche Schule/Qualitätssicherung
  • Die Übertragung dienstrechtlicher Aufgaben und Befugnisse belastet die berufsbildenden Schulen besonders. Um eine Überlastung zu verhindern, braucht es ein zentrales Informations- und Beratungssystem, wie es den ProReKo-Schulen zur Verfügung stand.
  • Für die zusätzlich übertragenen Aufgaben braucht es weitere Funktionsstellen (A 14, A 15) und „Topfstunden“.
  • Mit der Personalhoheit sind Aufgaben in die Schulen gewandert, die nach dem Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz (NPersVG) von den Schulpersonalräten zu beraten sind – bisher übernahmen das die Schulbezirkspersonalräte. Deshalb ist eine höhere Anrechnung für die Schulpersonalräte nötig; der VLWN fordert eine entsprechende Anpassung des NPersVG.

Das vollständige Grundsatzprogramm

Diese Seite fasst das Programm zusammen; maßgeblich ist der Originaltext mit Stand vom 20. November 2025. Laut Satzung überarbeitet der Geschäftsführende Landesvorstand das Grundsatzprogramm mindestens alle vier Jahre.