Diensthaftpflichtversicherung

Der VLWN hat für seine Mitglieder eine Diensthaftpflichtversicherung abgeschlossen – die Beiträge sind bereits im Mitgliedsbeitrag enthalten.

Höchstleistungen je Schadenereignis

10 Mio. €

für Personen- und Sachschäden

50.000 €

für Vermögensschäden

50.000 €

für abhandengekommene Schlüssel

5.000 €

für Schäden am Eigentum der Schule

Leistungsumfang

Was die Versicherung abdeckt

Sie greift, wenn Sie im Dienst durch eine grob fahrlässige Amtspflichtverletzung Personen oder Sachen schädigen.

Wer versichert ist

  • Aktive Mitglieder in ihrer Tätigkeit als Lehrkraft an öffentlichen Schulen und an staatlich anerkannten Ersatzschulen
  • Schulleiterinnen und Schulleiter sowie ständige Vertreterinnen und Vertreter – auch in ihrer Tätigkeit in der Schulleitung
  • Versicherer: DBV Deutsche Beamtenversicherung, Zweigniederlassung der AXA Versicherung AG

Wann sie greift

  • in allen Bereichen der Lehrtätigkeit
  • im Unterricht, bei praktischen Übungen und beim Experimentieren
  • bei Schulfahrten und Besichtigungen

Ebenfalls mitversichert

  • Experimentalunterricht, auch mit radioaktiven Stoffen
  • Leitung und Beaufsichtigung von Schüler- und Klassenreisen sowie Schulausflügen – einschließlich Aufenthalten in Herbergen und Heimen, auch bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt bis zu einem Jahr
  • Erteilung von Nachhilfestunden
  • Tätigkeit als Kantorin oder Kantor beziehungsweise Organistin oder Organist

Gut zu wissen

Häufige Fragen

Einzelheiten regeln der Versicherungsausweis und der dort abgedruckte Vertragsauszug. Daraus einige Punkte:

Wie viel leistet die Versicherung höchstens im Jahr?

Für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres zusammen leistet sie höchstens das Doppelte der jeweiligen Deckungssumme.

Gibt es eine Selbstbeteiligung?

Ja, bei Vermögensschäden: Hier tragen Sie laut Vertragsauszug 20 Prozent selbst, mindestens 25,56 Euro.

Was gilt, wenn ich eine eigene Haftpflichtversicherung habe?

Dann besteht Versicherungsschutz nur, wenn und soweit Ihre andere Haftpflichtversicherung für den Schaden nicht eintreten muss.

Was ist nicht versichert?

Ausgeschlossen sind unter anderem die Haftpflicht aus Forschungs- oder Gutachtertätigkeit, die Haftpflicht als Eigentümer, Besitzer, Halter oder Fahrer eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs für Schäden durch dessen Gebrauch (mit einzelnen Ausnahmen) sowie Personenschäden, bei denen es sich um Dienst- oder Arbeitsunfälle im Betrieb der Schule oder Dienststelle handelt. Die vollständige Aufstellung enthält der Versicherungsausweis.

Wann endet der Versicherungsschutz?

Mit Ablauf des Monats, in dem Sie aus dem VLWN oder aus dem aktiven Schuldienst ausscheiden.

Im Schadensfall

Schäden, die voraussichtlich eine Entschädigungspflicht auslösen, melden Sie unverzüglich dem VLWN.

  1. Unverzüglich melden
    Informieren Sie sofort den Finanzverwalter des VLWN und legen Sie einen genauen Bericht über den Schaden vor.
  2. Regulierung
    Der Finanzverwalter veranlasst die weitere Regelung bei der Versicherungsgesellschaft.

Bewahren Sie Ihren Versicherungsausweis bitte sorgfältig auf.

Gerd Reddig

Finanzverwalter

Ansprechpartner im Schadensfall

Gerd.Reddig@vlwn.de

Grundlage: vlwn.de/diensthaftpflichtversicherung und der dort verlinkte Versicherungsausweis 2026 (Stand: Oktober 2026).