Personalrat-Schulungen

VLWN und BLVN schulen Personalrätinnen und Personalräte – praxisnah, im dienstlichen Interesse und als Rundum-Paket mit Referententeam, Tagungsort, Übernachtung und Verpflegung.

Rundum-Paket

Alles organisiert

  • Referententeam
  • Tagungsort
  • Hotelzimmer – sofern nicht anders angegeben im Einzelzimmer
  • Verpflegung

Sie kümmern sich nur um Ihre Anreise.

Termine

Termine und Rückblick

Ein neuer Schulungstermin ist auf vlwn.de derzeit nicht verbindlich ausgeschrieben (Stand: Oktober 2026). Laut ihrem Bericht vom 9. September 2026 arbeiten die Schulbezirkspersonalräte an Spezialschulungen.

Nach Bedarf

Grundschulung für Personalräte, Teil I und II

Wird erneut organisiert, sobald mindestens 15 Teilnehmende zusammenkommen. Interesse melden Sie über die Schulungsseite auf vlwn.de oder per E-Mail an buero@vlwn.de.

25.–26. August 2026

Grundschulung für Schulpersonalräte

Hotel Perl, Neustadt am Rübenberge – ausgebucht. Zum Bericht über die Schulung.

Frühere Schulungen widmeten sich unter anderem der Lehrergesundheit, der Beamtenversorgung und dem Beihilferecht sowie schwierigen Gesprächen in der Arbeit des Schulpersonalrats.

Grundschulung

Die Grundschulung für Schulpersonalräte

Praxisnahes Basiswissen für die Arbeit in der Personalvertretung – so war die Schulung im August 2026 aufgebaut.

Für wen

  • neu gewählte Schulpersonalräte
  • Ersatzmitglieder und Nachrücker

Inhalte

  • Struktur der Personalvertretung
  • Zentrale Rechtsbegriffe
  • Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz (NPersVG)
  • Schwerbehindertenvertretung
  • Einstellung, Abordnung und Versetzung
  • Sonderurlaub
  • Dienstliche Beurteilung

Rahmen und Kosten

  • zwei Tage: 25. August 2026, 10:30 Uhr, bis 26. August 2026, 16:00 Uhr
  • Hotel Perl, Am Berggarten 2, 31535 Neustadt am Rübenberge
  • höchstens 20 Teilnehmende
  • 300,00 € für Verbandsmitglieder, 350,00 € für Nichtmitglieder – jeweils mit Übernachtung und Verpflegung
  • Kurs- und Fahrtkosten trugen die Schulen

Die Kursleitung hatte Birgit Schlieper-Dembski; zum Referententeam gehörten Annette Hermes, Sven Höflich und Ellen Rollwage, unterstützt von der Schwerbehindertenvertretung.

Hinweise

Gut zu wissen

Teilnahme, Anmeldung, Kosten und Bescheinigung – die wichtigsten Regeln im Überblick.

Wer kann teilnehmen?

Die Schulungen sind in erster Linie für Mitglieder des VLWN gedacht; Anmeldungen von Mitgliedern der Verbände werden bevorzugt berücksichtigt. Auch ohne Mitgliedschaft können Sie sich anmelden: Sie erhalten einen Platz, wenn nach dem Anmeldeschluss noch Plätze frei sind.

Wie melde ich mich an?

Anmeldungen sind nur schriftlich möglich – über die Schulungsseite auf vlwn.de oder direkt bei der Kursleitung per E-Mail oder Post. Geben Sie dabei Name, Anschrift, Telefon, E-Mail, Schule und Ihre Verbandsmitgliedschaft an. Ist bei einer Schulung eine Anmeldeseite von VLWN oder BLVN verlinkt, können Sie sich auch dort anmelden.

Etwa drei bis vier Wochen vor der Schulung erhalten Sie eine Einladung mit weiteren Hinweisen. Wirksam wird die Anmeldung erst, wenn Sie die Kursgebühr nach Aufforderung überwiesen haben.

Was gilt bei Verhinderung?

Bitte melden Sie sich umgehend ab. Bei einer Absage nach dem Anmeldeschluss können die angefallenen Teilnahme- und Hotelkosten berechnet werden. Muss eine Schulung wegen zu geringer Beteiligung oder einer Verhinderung der Referentinnen und Referenten ausfallen, erhalten Sie die Gebühr zurück.

Wer trägt die Kosten?

VLWN und BLVN bezuschussen die Kurse für ihre Mitglieder. Weil die Schulungen im dienstlichen Interesse liegen, ist eine Erstattung aus dem Fortbildungsbudget Ihrer Schule möglich. Bei Kursen ab zwei Tagen ist die Übernachtung im Preis enthalten.

Gibt es eine Teilnahmebescheinigung?

Ja. Die Bescheinigung können Sie zu Ihrer Personalakte geben oder beim Finanzamt einreichen, um Ihre Aufwendungen steuerlich geltend zu machen.

Interesse an einer Schulung?

Melden Sie sich über die Schulungsseite auf vlwn.de an oder schreiben Sie der Geschäftsstelle: buero@vlwn.de · 0511 123 57473