Schulbezirkspersonalrat
Die Schulbezirkspersonalräte (SBPR) vertreten die Beschäftigten an Schulen auf Ebene der vier Regionalen Landesämter für Schule und Bildung – in Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Osnabrück.
Aufgaben
Jeder Schulbezirkspersonalrat arbeitet auf Ebene eines der vier Regionalen Landesämter für Schule und Bildung (RLSB). Seine Aufgaben:
- Er bestimmt mit bei Einstellungen, Beförderungen, Abordnungen und Versetzungen.
- Er wirkt mit, wenn Schulen aufgelöst, eingeschränkt, verlegt oder zusammengelegt werden – soweit sie Dienststellen sind.
- Er hilft bei Beschwerden von Beschäftigten, die sich gegen das Regionale Landesamt richten, etwa wenn sich Einstellungen oder Beförderungen verzögern.
- Er wird eingeschaltet, wenn sich Schulpersonalrat und Schulleitung nicht einigen können, und hilft, den Konflikt beizulegen.
- Er beantwortet Fragen rund um das Personalrecht und seine Umsetzung in der Schule.
Wie der Schulbezirkspersonalrat mit dem Schulpersonalrat und dem Schulhauptpersonalrat zusammenhängt, zeigt die Übersicht Personalrat.
Aus der Praxis
BEM und Wiedereingliederung
Wer innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig war, dem muss ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) angeboten werden (§ 167 Abs. 2 SGB IX); die Teilnahme ist freiwillig. Bei Fragen dazu unterstützen die Schulbezirkspersonalräte.
Kontakt
Ihre Ansprechpersonen
Diese Stufenvertreterinnen und Stufenvertreter nennt vlwn.de für die Schulbezirkspersonalräte – sortiert nach Bezirk.
Ellen Linnemann-Rollwage
Schulbezirkspersonalrat Braunschweig
Ralf Böse
Schulbezirkspersonalrat Hannover
Sven Höflich
Schulbezirkspersonalrat Osnabrück
Die Kontaktdaten aller Stufenvertreterinnen und Stufenvertreter finden Sie auch auf vlwn.de/stufenvertreter. Ohne passende Ansprechperson hilft die Geschäftsstelle weiter: buero@vlwn.de.
Wahl
Die Schulbezirkspersonalräte werden – wie der Schulhauptpersonalrat – immer über Listen gewählt. Eine gemeinsame Liste verspricht wegen der Sitzverteilung nach dem d’Hondt-Verfahren insgesamt mehr Sitze.
Zur Personalratswahl 2024 haben VLWN und BLVN deshalb bei den Beamtinnen und Beamten eine gemeinsame Liste mit VBE und VNL gebildet, damit die berufliche Bildung in den Bezirken kompetent vertreten ist.
Sie wissen nicht, wer zuständig ist?
Schreiben Sie der Geschäftsstelle – sie leitet Ihre Anfrage gern weiter: 0511 123 57473 · buero@vlwn.de
Grundlage: vlwn.de/personalrat, vlwn.de/stufenvertreter, vlwn.de/ansprechpartner, Personalratswahlen – die FAQs und BEM und Wiedereingliederung (Stand: Oktober 2026).
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