Personalrat

Personalräte vertreten die Interessen der Beschäftigten an Niedersachsens Schulen – in jeder Schule, in den vier Bezirken und beim Kultusministerium. Der VLWN setzt sich dafür ein, dass die berufliche Bildung dort kompetent vertreten ist.

Personalvertretung in Zahlen

3

Ebenen der Personalvertretung: Schule, Bezirk und Land

4

Schulbezirkspersonalräte in Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Osnabrück

rund 108.000

Wahlberechtigte bei der Personalratswahl 2024

rund 13.000

davon an berufsbildenden Schulen

Was Personalräte leisten

Personalräte sind die gewählte Interessenvertretung der Beschäftigten an den Schulen. Ihre wichtigsten Aufgaben und Rechte:

  • Sie vertreten die Interessen der Beschäftigten gegenüber der jeweiligen Dienststelle.
  • Sie können von sich aus Maßnahmen zugunsten der Beschäftigten beantragen (Initiativrecht).
  • Sie nehmen ihre Mitsprache-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte wahr.
  • Um ihr Initiativrecht durchzusetzen, können sie notfalls die Einigungsstelle einschalten.

Mitbestimmen darf jeweils der Personalrat, der zu der Dienststelle gehört, die über eine Maßnahme entscheidet. Deshalb gibt es Personalräte auf mehreren Ebenen – vom Schulpersonalrat in jeder Schule bis zum Schulhauptpersonalrat beim Kultusministerium.

Unterstützung

So hilft der VLWN

Schulungen

Grundschulung für neu gewählte Schulpersonalräte und Ersatzmitglieder – gemeinsam mit dem BLVN

Ansprechpersonen

Stufenvertreterinnen und Stufenvertreter beantworten Fragen zum Personalrecht

Informationen

Meldungen und Berichte, weitere Hinweise für Mitglieder auf vlwn.de

Ebenen

Drei Ebenen der Personalvertretung

Jede Schule hat einen eigenen Personalrat. Darüber stehen als Stufenvertretungen die Schulbezirkspersonalräte und der Schulhauptpersonalrat.

Schulpersonalrat (SPR)

Vertritt die Beschäftigten an Ihrer Schule und arbeitet nach dem Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Schulleitung.

  • bestimmt bei allen personellen, sozialen, organisatorischen und sonstigen Maßnahmen der Schule gleichberechtigt mit
  • nimmt Beschwerden von Beschäftigten entgegen und sorgt bei Bedarf für Abhilfe
  • achtet darauf, dass Gesetze, Verordnungen, Verträge und Verwaltungsvorschriften zugunsten der Beschäftigten eingehalten werden
  • wird über die zuständige Stufenvertretung angehört, wenn die obere oder oberste Schulbehörde Maßnahmen für einzelne Beschäftigte trifft

Schulbezirkspersonalrat (SBPR)

Arbeitet auf Ebene der vier Regionalen Landesämter für Schule und Bildung (RLSB).

  • bestimmt mit bei Einstellungen, Beförderungen, Abordnungen und Versetzungen
  • wirkt mit, wenn Schulen als Dienststellen aufgelöst, eingeschränkt, verlegt oder zusammengelegt werden
  • hilft bei Beschwerden gegen das Regionale Landesamt, etwa wenn sich Einstellungen oder Beförderungen verzögern
  • vermittelt, wenn sich Schulpersonalrat und Schulleitung nicht einigen können

Mehr zum Schulbezirkspersonalrat

Schulhauptpersonalrat (SHPR)

Ist beim Niedersächsischen Kultusministerium angesiedelt und vertritt die Beschäftigten auf Landesebene.

  • bestimmt bei bestimmten Personalmaßnahmen mit
  • befasst sich mit Konflikten, die auf Schul- oder Bezirksebene ungelöst bleiben
  • hat ein Mitspracherecht in sozialen Angelegenheiten, etwa bei Arbeitszeitverordnungen
  • wirkt mit, wenn Entwürfe für Stellenpläne aufgestellt werden
  • wird zu Schulgesetzänderungen, Erlassen und Verordnungen gehört, die Schulleben und Lehrerbildung gestalten

Mehr zum Schulhauptpersonalrat

Stufenvertretungen

So heißen die Personalvertretungen oberhalb der Schule: die Schulbezirkspersonalräte und der Schulhauptpersonalrat.

  • Über sie wird der Schulpersonalrat angehört, wenn Maßnahmen der oberen oder obersten Schulbehörde einzelne Beschäftigte betreffen.
  • Die Stufenvertreterinnen und Stufenvertreter beantworten Fragen rund um das Personalrecht und seine Umsetzung in der Schule.
  • Gewählt werden die Stufenvertretungen immer über Listen.

Zu den Stufenvertretern

Berufliche Bildung stark vertreten

Bei den Personalratswahlen wird nach dem Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz (NPersVG) nicht nach Schulformen gewählt, sondern ausschließlich nach den Gruppen Beamte und Arbeitnehmer. Von den rund 108.000 Wahlberechtigten der Wahl 2024 arbeiteten nur rund 13.000 an berufsbildenden Schulen – die große Mehrheit dagegen an allgemeinbildenden Schulen.

In den Schulen werden die Mitglieder des Schulpersonalrats meist direkt gewählt. Für die Schulbezirkspersonalräte und den Schulhauptpersonalrat wird dagegen immer über Listen abgestimmt; eine gemeinsame Liste verspricht wegen der Sitzverteilung nach dem d’Hondt-Verfahren insgesamt mehr Sitze.

Damit die berufliche Bildung in den Stufenvertretungen kompetent vertreten ist, haben VLWN und BLVN zur Personalratswahl 2024 bei den Beamtinnen und Beamten eine Listengemeinschaft mit VBE und VNL gebildet – unter dem Motto „Wir machen Schule besser“.

Personalratswahl

Mehr zur Wahl

Personalratswahlen – die FAQs

Gremien, Wahlverfahren und Listen kurz erklärt

Podcast zu Personalratswahlen

BLVN und VLWN über die Arbeit in den Gremien

Wir machen Schule besser

Warum die Berufsbildner eine Listengemeinschaft bilden

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Die Personalvertretung auf Landesebene beim Kultusministerium.

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