Personalrat
Personalräte vertreten die Interessen der Beschäftigten an Niedersachsens Schulen – in jeder Schule, in den vier Bezirken und beim Kultusministerium. Der VLWN setzt sich dafür ein, dass die berufliche Bildung dort kompetent vertreten ist.
Personalvertretung in Zahlen
3
Ebenen der Personalvertretung: Schule, Bezirk und Land
4
Schulbezirkspersonalräte in Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Osnabrück
rund 108.000
Wahlberechtigte bei der Personalratswahl 2024
rund 13.000
davon an berufsbildenden Schulen
Was Personalräte leisten
Personalräte sind die gewählte Interessenvertretung der Beschäftigten an den Schulen. Ihre wichtigsten Aufgaben und Rechte:
- Sie vertreten die Interessen der Beschäftigten gegenüber der jeweiligen Dienststelle.
- Sie können von sich aus Maßnahmen zugunsten der Beschäftigten beantragen (Initiativrecht).
- Sie nehmen ihre Mitsprache-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte wahr.
- Um ihr Initiativrecht durchzusetzen, können sie notfalls die Einigungsstelle einschalten.
Mitbestimmen darf jeweils der Personalrat, der zu der Dienststelle gehört, die über eine Maßnahme entscheidet. Deshalb gibt es Personalräte auf mehreren Ebenen – vom Schulpersonalrat in jeder Schule bis zum Schulhauptpersonalrat beim Kultusministerium.
Unterstützung
So hilft der VLWN
Schulungen
Grundschulung für neu gewählte Schulpersonalräte und Ersatzmitglieder – gemeinsam mit dem BLVN
Ansprechpersonen
Stufenvertreterinnen und Stufenvertreter beantworten Fragen zum Personalrecht
Informationen
Meldungen und Berichte, weitere Hinweise für Mitglieder auf vlwn.de
Ebenen
Drei Ebenen der Personalvertretung
Jede Schule hat einen eigenen Personalrat. Darüber stehen als Stufenvertretungen die Schulbezirkspersonalräte und der Schulhauptpersonalrat.
Schulpersonalrat (SPR)
Vertritt die Beschäftigten an Ihrer Schule und arbeitet nach dem Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Schulleitung.
- bestimmt bei allen personellen, sozialen, organisatorischen und sonstigen Maßnahmen der Schule gleichberechtigt mit
- nimmt Beschwerden von Beschäftigten entgegen und sorgt bei Bedarf für Abhilfe
- achtet darauf, dass Gesetze, Verordnungen, Verträge und Verwaltungsvorschriften zugunsten der Beschäftigten eingehalten werden
- wird über die zuständige Stufenvertretung angehört, wenn die obere oder oberste Schulbehörde Maßnahmen für einzelne Beschäftigte trifft
Schulbezirkspersonalrat (SBPR)
Arbeitet auf Ebene der vier Regionalen Landesämter für Schule und Bildung (RLSB).
- bestimmt mit bei Einstellungen, Beförderungen, Abordnungen und Versetzungen
- wirkt mit, wenn Schulen als Dienststellen aufgelöst, eingeschränkt, verlegt oder zusammengelegt werden
- hilft bei Beschwerden gegen das Regionale Landesamt, etwa wenn sich Einstellungen oder Beförderungen verzögern
- vermittelt, wenn sich Schulpersonalrat und Schulleitung nicht einigen können
Schulhauptpersonalrat (SHPR)
Ist beim Niedersächsischen Kultusministerium angesiedelt und vertritt die Beschäftigten auf Landesebene.
- bestimmt bei bestimmten Personalmaßnahmen mit
- befasst sich mit Konflikten, die auf Schul- oder Bezirksebene ungelöst bleiben
- hat ein Mitspracherecht in sozialen Angelegenheiten, etwa bei Arbeitszeitverordnungen
- wirkt mit, wenn Entwürfe für Stellenpläne aufgestellt werden
- wird zu Schulgesetzänderungen, Erlassen und Verordnungen gehört, die Schulleben und Lehrerbildung gestalten
Stufenvertretungen
So heißen die Personalvertretungen oberhalb der Schule: die Schulbezirkspersonalräte und der Schulhauptpersonalrat.
- Über sie wird der Schulpersonalrat angehört, wenn Maßnahmen der oberen oder obersten Schulbehörde einzelne Beschäftigte betreffen.
- Die Stufenvertreterinnen und Stufenvertreter beantworten Fragen rund um das Personalrecht und seine Umsetzung in der Schule.
- Gewählt werden die Stufenvertretungen immer über Listen.
Berufliche Bildung stark vertreten
Bei den Personalratswahlen wird nach dem Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz (NPersVG) nicht nach Schulformen gewählt, sondern ausschließlich nach den Gruppen Beamte und Arbeitnehmer. Von den rund 108.000 Wahlberechtigten der Wahl 2024 arbeiteten nur rund 13.000 an berufsbildenden Schulen – die große Mehrheit dagegen an allgemeinbildenden Schulen.
In den Schulen werden die Mitglieder des Schulpersonalrats meist direkt gewählt. Für die Schulbezirkspersonalräte und den Schulhauptpersonalrat wird dagegen immer über Listen abgestimmt; eine gemeinsame Liste verspricht wegen der Sitzverteilung nach dem d’Hondt-Verfahren insgesamt mehr Sitze.
Damit die berufliche Bildung in den Stufenvertretungen kompetent vertreten ist, haben VLWN und BLVN zur Personalratswahl 2024 bei den Beamtinnen und Beamten eine Listengemeinschaft mit VBE und VNL gebildet – unter dem Motto „Wir machen Schule besser“.
Personalratswahl
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Warum die Berufsbildner eine Listengemeinschaft bilden
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Der Bereich Personalrat
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Schulhauptpersonalrat
Die Personalvertretung auf Landesebene beim Kultusministerium.
Schulbezirkspersonalrat
Die Personalvertretungen in Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Osnabrück.
Stufenvertreter
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Grundschulung und weitere Angebote für Schulpersonalräte.
Veranstaltungen für Personalräte
Termine und Rückblicke für Personalrätinnen und Personalräte.
Fragen zur Personalratsarbeit?
Die Geschäftsstelle leitet Ihre Anfrage gern an die zuständige Ansprechperson weiter: 0511 123 57473 · buero@vlwn.de
Grundlage: vlwn.de/personalrat, Personalratswahlen – die FAQs und Personalratswahl: Wir machen Schule besser (Stand: Oktober 2026).
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