Berechnung der Beamtenversorgung
Wie hoch wird Ihre Pension? Als Mitglied lassen Sie Ihr voraussichtliches Ruhegehalt kostenlos vom VLWN berechnen – auch bei Teilzeit, Altersteilzeit oder einem vorzeitigen Ruhestand.
Kosten der Berechnung
0 €
für Mitglieder
50 €
Schutzgebühr für Nichtmitglieder
Berechnung
Wofür wir rechnen
Mitglieder erhalten eine kostenlose Berechnung – zum Beispiel für diese Fälle:
Eintritt in den Ruhestand
- Ruhestand mit Erreichen der regulären Altersgrenze, zum Beispiel mit 67 Jahren
- vorzeitige Pensionierung
- vorzeitiger Ruhestand wegen Schwerbehinderung (ab GdB 50)
- Dienstunfähigkeit
- einstweiliger Ruhestand
Arbeitszeit und aktueller Stand
- Teilzeit
- Altersteilzeit
- Ihr aktueller Ruhegehaltssatz
Mitglieder können sich außerdem kostenlos persönlich rechtlich zu Pensionierung und Ruhestand beraten lassen. Das läuft über den Individualrechtsschutz – mehr dazu unter Rechtsberatung und Rechtsschutz.
So erhalten Sie Ihre Berechnung
- E-Mail schreiben
Schreiben Sie mit Ihren Fragen zur Pensionshöhe an pension@vlwn.de. Nennen Sie am besten gleich, für welchen Fall gerechnet werden soll – etwa Teilzeit, Altersteilzeit oder vorzeitiger Ruhestand. - Berechnung erhalten
Der VLWN rechnet Ihnen Ihre voraussichtliche Pension aus – für Mitglieder jederzeit und kostenlos.
Ein Formular brauchen Sie dafür nicht: Die Anfrage läuft formlos per E-Mail. Welche Angaben für Ihre Berechnung nötig sind, klären Sie am besten direkt mit dem Team.
Kurzvortrag
Für Ihre Schule oder Ihren Ortsverband
Sie planen eine Personalversammlung oder ein Ortsverbandstreffen? Der VLWN erklärt die Grundzüge zu Pension, Altersteilzeit und verwandten Themen gern in einem Kurzvortrag.
Anfragen an pension@vlwn.de
Warum sich die Frage schon früh lohnt
Nicht nur kurz vor dem Ruhestand ist es sinnvoll, die eigenen Versorgungsansprüche zu kennen. Auch für jüngere Lehrkräfte kann das wichtig sein, zum Beispiel
- bei begrenzter Dienstfähigkeit oder Dienstunfähigkeit,
- wenn Sie prüfen möchten, ob Sie eine private Dienstunfähigkeitsversicherung kündigen können,
- wenn Sie in Teilzeit arbeiten.
Auskunft durch das NLBV
Amtlich zuständig für Auskünfte zur Versorgung ist das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV). Es erteilt sie im Rahmen seiner Kapazitäten kostenlos – allerdings mit Einschränkungen.
Wann rechnet das NLBV individuell für mich?
Nach den seit dem 1. Januar 2020 geltenden Regeln erstellt das NLBV eine persönliche Berechnung nur, wenn eine dieser Voraussetzungen erfüllt ist:
- Sie haben das 55. Lebensjahr vollendet, bis zum voraussichtlichen Ruhestand sind es noch mehr als zwölf Monate und eine frühere Auskunft liegt mindestens fünf Jahre zurück.
- Es ist absehbar, dass Sie demnächst wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden könnten, oder es liegt eine begrenzte Dienstfähigkeit vor. Die Anfrage ist dann nur mit Bestätigung der Personaldienststelle möglich.
- Eine Versetzung in den einstweiligen Ruhestand ist in nächster Zeit möglich. Das kommt nur bei der Auflösung oder Umbildung von Behörden in Betracht.
Andernfalls gibt es nur allgemeine Informationen in Form eines Merkblatts. Der VLWN sieht in diesen Regeln eine Verschlechterung der Auskunftsmöglichkeiten.
Wo finde ich Merkblätter und den Versorgungsrechner?
Auf der Website des NLBV unter Auskunft über die Höhe der Versorgung. Dort stehen auch die aktuellen Voraussetzungen für eine persönliche Auskunft.
Vorsicht bei kostenpflichtigen Angeboten: Das NLBV warnt vor Organisationen, die weder Behörde noch staatlich autorisiert sind und gegen Bezahlung Versorgungsberechnungen anbieten. Ihre Gebühren beruhen nicht auf der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) oder einer anderen landesrechtlichen Vorschrift. Auch der Verband der Lehrer Hessen (VDL) warnt vor solchen Anbietern.
Amtliche Auskunft
NLBV
Auskunft über die Höhe der Versorgung
Merkblätter, Voraussetzungen und Versorgungsrechner des NLBV
Kontakt
Ihre Ansprechpartner
Das Team für Versorgungsfragen erreichen Sie auch gemeinsam unter pension@vlwn.de.
Allgemeine E-Mail für Versorgungsfragen
pension@vlwn.de – Mitglieder können sich hier jederzeit mit ihren Fragen zur Pension melden.
Grundlage: vlwn.de/berechnung-fuer-beamtenversorgung-ruhegehalt-pension (Stand: Oktober 2026).
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