Bezirksverbände
Der VLWN ist in vier Bezirksverbände gegliedert. Auf der Karte sehen Sie, welcher Bezirk für Ihre Region zuständig ist – ein Klick führt zur Ansprechperson.
Regional
Ihre Ansprechpersonen in den Bezirken
Die Bezirksvorsitzenden sind Ihre Ansprechpersonen in den vier Regionen. Die Farben entsprechen der Karte.
Welche Städte und Landkreise gehören dazu?
Die Bezirke folgen laut Satzung den Bereichen der vier Regionalabteilungen der früheren Niedersächsischen Landesschulbehörde in Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Osnabrück.
Süd-Ost-Niedersachsen
Bereich Braunschweig: die kreisfreien Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg sowie die Landkreise Gifhorn, Goslar, Göttingen, Helmstedt, Northeim, Peine und Wolfenbüttel.
Niedersachsen-Mitte
Bereich Hannover: die Region Hannover sowie die Landkreise Diepholz, Hameln-Pyrmont, Hildesheim, Holzminden, Nienburg (Weser) und Schaumburg.
Lüneburg-Stade
Bereich Lüneburg: die Landkreise Celle, Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Osterholz, Rotenburg (Wümme), Stade, Uelzen und Verden.
Weser-Ems
Bereich Osnabrück: die kreisfreien Städte Delmenhorst, Emden, Oldenburg (Oldb), Osnabrück und Wilhelmshaven sowie die Landkreise Ammerland, Aurich, Cloppenburg, Emsland, Friesland, Grafschaft Bentheim, Leer, Oldenburg, Osnabrück, Vechta, Wesermarsch und Wittmund.
Telefonisch erreichen Sie den Verband über die Geschäftsstelle unter 0511 123 57473 oder per E-Mail an buero@vlwn.de. Die Ansprechperson direkt an Ihrer Schule finden Sie unter Ortsverbände.
Satzung § 11
So sind die Bezirksverbände aufgebaut
Die Ortsverbände im Bereich der vier Regionalabteilungen der Niedersächsischen Landesschulbehörde – Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Osnabrück – bilden jeweils einen Bezirksverband. Liegt ein Ortsverband am Rand eines Bezirks, kann er auf Antrag einem anderen Bezirksverband zugeordnet werden; darüber entscheidet der Erweiterte Landesvorstand.
Bezirksvorstand
- die oder der Bezirksvorsitzende und eine Stellvertretung
- auf Wunsch erweitert um Schriftführung und Schatzmeisteramt
- mehrere Ämter in einer Hand sind grundsätzlich möglich
- zusätzlich können Seniorenbeauftragte gewählt werden
Wahl
- geheime Wahl in der Mitgliederversammlung
- Amtszeit höchstens vier Jahre, Wiederwahl möglich
- Wahl per Handzeichen, wenn kein anwesendes Mitglied widerspricht
- Einzelheiten regelt die Wahlordnung
Mitgliederversammlung
- mindestens einmal im Jahr, stimmberechtigt sind die Mitglieder
- auch als flächendeckende Teilversammlungen möglich
- mit Dreiviertelmehrheit der Anwesenden kann ein Bezirk stattdessen eine Bezirksdelegiertenversammlung einführen
- findet keine Versammlung fristgerecht statt, kann der Landesvorstand sie durchführen
Im Landesverband
- Die vier Bezirksvorsitzenden gehören dem Landesvorstand an.
- Je zwei Mitglieder jedes Bezirksvorstands sind im Erweiterten Landesvorstand vertreten.
- Wie die Gremien zusammenhängen, zeigt unser Organigramm.
Aufgaben der Bezirksverbände
Im Rahmen der Satzung und der Beschlüsse von Delegiertenversammlung und Erweitertem Landesvorstand kümmert sich der Bezirksvorstand insbesondere darum,
- die Ziele des Verbandes in der Region zu verfolgen,
- die Interessen der Mitglieder im Verband und gegenüber der zuständigen Regionalabteilung der Niedersächsischen Landesschulbehörde in allen regionalen Fragen zu vertreten – für grundsätzliche Angelegenheiten ist allein der Geschäftsführende Landesvorstand zuständig,
- neue Mitglieder zu gewinnen und
- Bezirksveranstaltungen zu planen und durchzuführen.
Orientierung
Wer ist zuständig?
Ortsverband
Örtliche Fragen an Ihrer Schule und beim Schulträger
Bezirksverband
Regionale Fragen gegenüber der Schulbehörde in der Region
Landesverband
Grundsätzliche Angelegenheiten – dafür ist der Geschäftsführende Landesvorstand zuständig
Mehr zum Aufbau: Organigramm · Satzung
Grundlage: vlwn.de/bezirksverbaende, vlwn.de/ansprechpartner und vlwn.de/satzung (Stand: Oktober 2026).
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